Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung?

Die Bank berechnet den Zinsschaden nach der Aktiv-Passiv-Methode: Sie stellt die entgangenen Zinsen der Rendite gegenüber, die sie bei Wiederanlage in Hypothekenpfandbriefe erzielt hätte, und zinst die Differenz ab. Typisch sind 5 bis 10 % der Restschuld. Entscheidend ist jedoch ein Datum: zehn Jahre nach Vollauszahlung kann jedes Darlehen mit sechs Monaten Frist gekündigt werden — dann ist die Ablösung entschädigungsfrei.

Rechtsgrundlage: § 490 Abs. 2, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Häufig gestellte Fragen

Wann darf die Bank überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?

Nur wenn der Darlehensnehmer vorzeitig aus einem laufenden Zinsbindungsvertrag heraus will und die Bank zustimmt. Ein Anspruch auf vorzeitige Ablösung besteht nach § 490 Abs. 2 BGB bei berechtigtem Interesse — etwa Verkauf der Immobilie oder Bedarf nach einer höheren Beleihung. Die Bank kann dann Ersatz des Zinsschadens verlangen.

Was besagt das Kündigungsrecht nach zehn Jahren?

Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kann jeder Darlehensnehmer ein Darlehen mit gebundenem Sollzins zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen — vollständig entschädigungsfrei. Dieses Recht ist unabdingbar und kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Bei langen Zinsbindungen von 15 oder 20 Jahren ist das der wichtigste Hebel überhaupt.

Wie funktioniert die Aktiv-Passiv-Methode?

Die Bank unterstellt, dass sie den zurückgezahlten Betrag bis zum Ende der Zinsbindung in laufzeitkongruente Hypothekenpfandbriefe anlegt. Die Differenz zwischen dem vereinbarten Sollzins und dieser Wiederanlagerendite ist der Zinsverschlechterungsschaden. Alle künftigen Differenzbeträge werden auf den Ablösezeitpunkt abgezinst. Der Bundesgerichtshof hat diese Methode mit Urteil XI ZR 267/96 gebilligt.

Warum mindern Sondertilgungsrechte die Entschädigung?

Was der Darlehensnehmer ohnehin kostenlos hätte zurückzahlen dürfen, kann die Bank nicht als entgangenen Zins beanspruchen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen vereinbarte jährliche Sondertilgungsrechte deshalb bei der Schadensberechnung berücksichtigt werden — und zwar für die gesamte Restlaufzeit, nicht nur für ein Jahr.

Wann entfällt die Entschädigung vollständig?

Nach § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB entfällt der Anspruch, wenn die Angaben über Laufzeit, Kündigungsrecht oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Vertrag unzureichend sind. Ebenso bei wirksamem Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Da viele Verträge hier Mängel aufweisen, lohnt eine Prüfung vor der Zahlung fast immer.

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