Flurstück – die amtliche Parzellennummer einfach erklärt

Was ist ein Flurstück? Wie die amtliche Parzellennummer aufgebaut ist und warum sie für Grundbuch, Kaufvertrag und Finanzierung wichtig ist. Interaktiv.

Das Flurstück ist die kleinste vermessene Einheit im deutschen Liegenschaftskataster. Jedes Stück Land hat eine eigene Nummer, die es eindeutig identifiziert.

Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster. Es wird durch eine eindeutige Nummer innerhalb einer Flur und Gemarkung identifiziert. Jedes Flurstück hat eine exakt vermessene Fläche, eine definierte Lage und eine festgelegte Nutzungsart. Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Was ist ein Flurstück?

Jedes Stück Land in Deutschland ist amtlich vermessen und katalogisiert. Die kleinste Einheit in diesem System heißt Flurstück. Es ist vergleichbar mit einer Postleitzahl für Grundstücke: eine eindeutige Kennung, die genau beschreibt, wo ein Stück Land liegt, wie groß es ist und wie es genutzt wird.

Aufbau einer Flurstücknummer

Die Adresse eines Flurstücks besteht aus drei Ebenen:

Ebene

Bedeutung

Beispiel

Gemarkung

Der größte Bezirk, oft deckungsgleich mit einem Ortsteil

Frankfurt-Nordend

Flur

Untereinheit der Gemarkung, eine Art Planblatt

Flur 12

Flurstück

Die einzelne Parzelle mit eigener Nummer

184/3

Katasteramt und Grundbuch

Das Katasteramt (offiziell: Amt für Bodenmanagement) führt zu jedem Flurstück einen Datensatz mit Lage, Fläche, Nutzungsart und Grenzen. Diese Daten werden in die Katasterkarte eingetragen und sind die Grundlage für das Bestandsverzeichnis im Grundbuch.

Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus einem einzigen Flurstück bestehen oder aus mehreren zusammenhängenden Flurstücken.
— Grundbuchordnung, § 2 Abs. 2 GBO

Warum das Flurstück für Käufer wichtig ist

  • Beim Immobilienkauf sollte die Flurstücknummer im Kaufvertrag mit der im Grundbuch übereinstimmen.

  • Bei unbebauten Grundstücken definiert das Flurstück die genauen Grenzen, die man kauft.

  • Eine Teilung (Zerlegung) oder Zusammenlegung (Verschmelzung) von Flurstücken erfordert eine amtliche Vermessung.

  • Erschließungsbeiträge und Grundsteuer werden auf Basis der Flurstücksdaten berechnet.

Flurstück in der Praxis

In der Praxis begegnet einem die Flurstücknummer im Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis), im Kaufvertrag, in der Grundsteuererklärung und auf der Katasterkarte. Wer ein Grundstück teilen möchte, etwa um den Garten separat zu verkaufen, muss zunächst beim Katasteramt eine Zerlegung des Flurstücks beantragen.