Betriebskosten in Hessen

Wie hoch sind die Betriebskosten in Hessen?

In Hessen liegen die warmen Betriebskosten bei 2,95 €/m² und Monat — davon 1,45 € kalte Nebenkosten und 1,50 € für Heizung und Warmwasser. Vorherrschend ist die Gas-Zentralheizung (50 %). Umlagefähig sind nur die 17 in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten Positionen.

Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV, § 556 BGB

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die durchschnittlichen Betriebskosten in Hessen?

In Hessen liegen die warmen Betriebskosten bei rund 3 €/m²/Monat. Davon entfallen 2 € auf Heizung und Warmwasser, 1 € auf kalte Nebenkosten wie Wasser, Müll, Grundsteuer und Versicherung. Werte stammen aus dem Betriebskostenspiegel des DMB.

Welche Heizungsart dominiert in Hessen?

In Hessen ist die Gas-Zentralheizung (50 %) die häufigste Heizungsart. Die Wahl der Heizungsart beeinflusst die warmen Betriebskosten erheblich — Wärmepumpen und Pelletheizungen sind häufig günstiger als Gas und Öl, abhängig vom Energiepreisniveau.

Welche Betriebskosten sind in Hessen umlagefähig?

Die umlagefähigen Betriebskosten sind in § 2 BetrKV abschließend aufgezählt (gilt bundeseinheitlich, auch in Hessen): 17 Positionen wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen, Hauswart. NICHT umlagefähig sind Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung in Hessen beim Mieter sein?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB) — gilt bundesweit, auch in Hessen. Geht sie später ein, verfällt der Nachforderungsanspruch. Guthaben muss der Vermieter jedoch in jedem Fall auszahlen.

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