In Schleswig-Holstein liegen die warmen Betriebskosten bei 2,80 €/m² und Monat — davon 1,35 € kalte Nebenkosten und 1,45 € für Heizung und Warmwasser. Vorherrschend ist die Gas-Zentralheizung (50 %). Umlagefähig sind nur die 17 in § 2 BetrKV abschließend aufgezählten Positionen.
Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV, § 556 BGB
In Schleswig-Holstein liegen die warmen Betriebskosten bei rund 3 €/m²/Monat. Davon entfallen 1 € auf Heizung und Warmwasser, 1 € auf kalte Nebenkosten wie Wasser, Müll, Grundsteuer und Versicherung. Werte stammen aus dem Betriebskostenspiegel des DMB.
In Schleswig-Holstein ist die Gas-Zentralheizung (50 %) die häufigste Heizungsart. Die Wahl der Heizungsart beeinflusst die warmen Betriebskosten erheblich — Wärmepumpen und Pelletheizungen sind häufig günstiger als Gas und Öl, abhängig vom Energiepreisniveau.
Die umlagefähigen Betriebskosten sind in § 2 BetrKV abschließend aufgezählt (gilt bundeseinheitlich, auch in Schleswig-Holstein): 17 Positionen wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen, Hauswart. NICHT umlagefähig sind Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB) — gilt bundesweit, auch in Schleswig-Holstein. Geht sie später ein, verfällt der Nachforderungsanspruch. Guthaben muss der Vermieter jedoch in jedem Fall auszahlen.