Betriebskosten in Frankfurt am Main

Wie hoch sind die Betriebskosten in Frankfurt am Main?

In Frankfurt am Main liegen die warmen Betriebskosten bei 2,95 €/m² und Monat — 1,45 € kalt, 1,50 € für Heizung und Warmwasser. Für eine 70-m²-Wohnung sind das rund 207 € im Monat. Damit liegt Frankfurt am Main über dem Bundesschnitt von etwa 2,80 €/m².

Rechtsgrundlage: § 2 BetrKV, § 556 BGB

Häufig gestellte Fragen

Welche Betriebskosten sind in Frankfurt am Main umlagefähig?

Die umlagefähigen Betriebskosten sind in § 2 BetrKV abschließend aufgezählt (gilt bundeseinheitlich, auch in Frankfurt am Main): 17 Positionen wie Grundsteuer, Wasser, Heizung, Müll, Versicherungen, Hauswart. NICHT umlagefähig sind Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.

Bis wann muss die Abrechnung in Frankfurt am Main kommen?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Geht sie später ein, verfällt der Nachforderungsanspruch — Guthaben muss jedoch immer ausgezahlt werden.

Wie unterscheiden sich die Betriebskosten in Frankfurt am Main vom Bundesschnitt?

Mit 2,95 €/m²/Monat liegt Frankfurt am Main über dem deutschen Bundesschnitt von ca. 2,80 €/m². Treiber sind Gas-Zentralheizung (50 %) und die kommunalen Wasser- und Versicherungspreise.

Kann ich gegen die Betriebskostenabrechnung in Frankfurt am Main Einspruch einlegen?

Ja. Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in alle Belege (§ 259 BGB). Einspruchsfrist: 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Typische Fehler: nicht-umlagefähige Posten, falsche Verteilerschlüssel, fehlende Verbrauchserfassung der Heizung.

Weiter zu