Maklerprovision in Berlin

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Berlin?

In Berlin beträgt die ortsübliche Gesamtprovision 7,14 % brutto; nach der Hälfteteilung des § 656c BGB zahlt der Käufer 3,57 %. Bei einem für Berlin typischen Kaufpreis von 480.000 € sind das rund 17.136 €.

Rechtsgrundlage: § 656c BGB, § 2 WoVermRG

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Berlin?

Beim Kauf von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit 23.12.2020 nach § 656c BGB bundeseinheitlich die Hälfteteilung — Käufer und Verkäufer zahlen je 50 % der Gesamtprovision von 7,14 %. Auch in Berlin gilt das uneingeschränkt.

Kann ich die Provision in Berlin verhandeln?

Ja — Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert. Bei großen Objekten (über 500.000 €) ist Verhandeln in Berlin marktüblich. Bei kleineren Objekten oder in Verkäufer-Märkten (München, Hamburg) ist der Spielraum geringer. Verhandle schriftlich vor Beginn der Maklertätigkeit.

Wann wird die Provision in Berlin fällig?

Erst bei rechtsverbindlichem Vertragsabschluss vor dem Notar — nicht schon bei Reservierung oder Vorvertrag. Reservierungsgebühren, die vorher verlangt werden, sind in der Regel zurückzuerstatten.

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Berlin konkret?

Bei einem für Berlin typischen Kaufpreis von 480.000 € zahlt der Käufer 3,57 % — das sind rund 17.136 € brutto. Der Verkäufer trägt denselben Anteil.

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