Maklerprovision in Frankfurt am Main

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Frankfurt am Main?

In Frankfurt am Main beträgt die ortsübliche Gesamtprovision 5,95 % brutto; nach der Hälfteteilung des § 656c BGB zahlt der Käufer 2,98 %. Bei einem für Frankfurt am Main typischen Kaufpreis von 560.000 € sind das rund 16.688 €.

Rechtsgrundlage: § 656c BGB, § 2 WoVermRG

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Frankfurt am Main?

Beim Kauf von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit 23.12.2020 nach § 656c BGB bundeseinheitlich die Hälfteteilung — Käufer und Verkäufer zahlen je 50 % der Gesamtprovision von 5,95 %. Auch in Frankfurt am Main gilt das uneingeschränkt.

Kann ich die Provision in Frankfurt am Main verhandeln?

Ja — Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert. Bei großen Objekten (über 500.000 €) ist Verhandeln in Frankfurt am Main marktüblich. Bei kleineren Objekten oder in Verkäufer-Märkten (München, Hamburg) ist der Spielraum geringer. Verhandle schriftlich vor Beginn der Maklertätigkeit.

Wann wird die Provision in Frankfurt am Main fällig?

Erst bei rechtsverbindlichem Vertragsabschluss vor dem Notar — nicht schon bei Reservierung oder Vorvertrag. Reservierungsgebühren, die vorher verlangt werden, sind in der Regel zurückzuerstatten.

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Frankfurt am Main konkret?

Bei einem für Frankfurt am Main typischen Kaufpreis von 560.000 € zahlt der Käufer 2,98 % — das sind rund 16.688 € brutto. Der Verkäufer trägt denselben Anteil.

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