Maklerprovision in München

Wie viel Maklerprovision zahle ich in München?

In München beträgt die ortsübliche Gesamtprovision 7,14 % brutto; nach der Hälfteteilung des § 656c BGB zahlt der Käufer 3,57 %. Bei einem für München typischen Kaufpreis von 700.000 € sind das rund 24.990 €.

Rechtsgrundlage: § 656c BGB, § 2 WoVermRG

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in München?

Beim Kauf von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit 23.12.2020 nach § 656c BGB bundeseinheitlich die Hälfteteilung — Käufer und Verkäufer zahlen je 50 % der Gesamtprovision von 7,14 %. Auch in München gilt das uneingeschränkt.

Kann ich die Provision in München verhandeln?

Ja — Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert. Bei großen Objekten (über 500.000 €) ist Verhandeln in München marktüblich. Bei kleineren Objekten oder in Verkäufer-Märkten (München, Hamburg) ist der Spielraum geringer. Verhandle schriftlich vor Beginn der Maklertätigkeit.

Wann wird die Provision in München fällig?

Erst bei rechtsverbindlichem Vertragsabschluss vor dem Notar — nicht schon bei Reservierung oder Vorvertrag. Reservierungsgebühren, die vorher verlangt werden, sind in der Regel zurückzuerstatten.

Wie viel Maklerprovision zahle ich in München konkret?

Bei einem für München typischen Kaufpreis von 700.000 € zahlt der Käufer 3,57 % — das sind rund 24.990 € brutto. Der Verkäufer trägt denselben Anteil.

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