Maklerprovision in Stuttgart

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Stuttgart?

In Stuttgart beträgt die ortsübliche Gesamtprovision 7,14 % brutto; nach der Hälfteteilung des § 656c BGB zahlt der Käufer 3,57 %. Bei einem für Stuttgart typischen Kaufpreis von 520.000 € sind das rund 18.564 €.

Rechtsgrundlage: § 656c BGB, § 2 WoVermRG

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Stuttgart?

Beim Kauf von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit 23.12.2020 nach § 656c BGB bundeseinheitlich die Hälfteteilung — Käufer und Verkäufer zahlen je 50 % der Gesamtprovision von 7,14 %. Auch in Stuttgart gilt das uneingeschränkt.

Kann ich die Provision in Stuttgart verhandeln?

Ja — Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert. Bei großen Objekten (über 500.000 €) ist Verhandeln in Stuttgart marktüblich. Bei kleineren Objekten oder in Verkäufer-Märkten (München, Hamburg) ist der Spielraum geringer. Verhandle schriftlich vor Beginn der Maklertätigkeit.

Wann wird die Provision in Stuttgart fällig?

Erst bei rechtsverbindlichem Vertragsabschluss vor dem Notar — nicht schon bei Reservierung oder Vorvertrag. Reservierungsgebühren, die vorher verlangt werden, sind in der Regel zurückzuerstatten.

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Stuttgart konkret?

Bei einem für Stuttgart typischen Kaufpreis von 520.000 € zahlt der Käufer 3,57 % — das sind rund 18.564 € brutto. Der Verkäufer trägt denselben Anteil.

Weiter zu