In Hamburg beträgt die ortsübliche Gesamtprovision 6,25 % brutto; nach der Hälfteteilung des § 656c BGB zahlt der Käufer 3,13 %. Bei einem für Hamburg typischen Kaufpreis von 550.000 € sind das rund 17.215 €.
Rechtsgrundlage: § 656c BGB, § 2 WoVermRG
Beim Kauf von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit 23.12.2020 nach § 656c BGB bundeseinheitlich die Hälfteteilung — Käufer und Verkäufer zahlen je 50 % der Gesamtprovision von 6,25 %. Auch in Hamburg gilt das uneingeschränkt.
Ja — Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert. Bei großen Objekten (über 500.000 €) ist Verhandeln in Hamburg marktüblich. Bei kleineren Objekten oder in Verkäufer-Märkten (München, Hamburg) ist der Spielraum geringer. Verhandle schriftlich vor Beginn der Maklertätigkeit.
Erst bei rechtsverbindlichem Vertragsabschluss vor dem Notar — nicht schon bei Reservierung oder Vorvertrag. Reservierungsgebühren, die vorher verlangt werden, sind in der Regel zurückzuerstatten.
Bei einem für Hamburg typischen Kaufpreis von 550.000 € zahlt der Käufer 3,13 % — das sind rund 17.215 € brutto. Der Verkäufer trägt denselben Anteil.