Maklerprovision in Köln

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Köln?

In Köln beträgt die ortsübliche Gesamtprovision 7,14 % brutto; nach der Hälfteteilung des § 656c BGB zahlt der Käufer 3,57 %. Bei einem für Köln typischen Kaufpreis von 420.000 € sind das rund 14.994 €.

Rechtsgrundlage: § 656c BGB, § 2 WoVermRG

Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Köln?

Beim Kauf von selbstgenutzten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern gilt seit 23.12.2020 nach § 656c BGB bundeseinheitlich die Hälfteteilung — Käufer und Verkäufer zahlen je 50 % der Gesamtprovision von 7,14 %. Auch in Köln gilt das uneingeschränkt.

Kann ich die Provision in Köln verhandeln?

Ja — Provisionssätze sind nicht gesetzlich fixiert. Bei großen Objekten (über 500.000 €) ist Verhandeln in Köln marktüblich. Bei kleineren Objekten oder in Verkäufer-Märkten (München, Hamburg) ist der Spielraum geringer. Verhandle schriftlich vor Beginn der Maklertätigkeit.

Wann wird die Provision in Köln fällig?

Erst bei rechtsverbindlichem Vertragsabschluss vor dem Notar — nicht schon bei Reservierung oder Vorvertrag. Reservierungsgebühren, die vorher verlangt werden, sind in der Regel zurückzuerstatten.

Wie viel Maklerprovision zahle ich in Köln konkret?

Bei einem für Köln typischen Kaufpreis von 420.000 € zahlt der Käufer 3,57 % — das sind rund 14.994 € brutto. Der Verkäufer trägt denselben Anteil.

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