Beim Immobilienkauf in Baden-Württemberg fallen 5,0 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 10,57 % des Kaufpreises. Baden-Württemberg liegt mit 5,0 % Grunderwerbsteuer im Bundesschnitt. Zusammen mit Notar (1,5 %) und Grundbuch (0,5 %) betragen die staatlichen Nebenkosten 7,0 % — plus Maklerprovision von typisch 3,57 % brutto für den Käufer nach Hälfteteilung.
Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt aktuell 5,0 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Baden-Württemberg.
Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Baden-Württemberg also rund 10,57 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 42.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.
Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.