In Frankfurt am Main betragen die Kaufnebenkosten rund 11,57 % des Kaufpreises: 6,0 % Grunderwerbsteuer (Landesrecht Hessen), 1,5 % Notar, 0,5 % Grundbuch und 3,57 % Käuferanteil des Maklers. Bei einem typischen Kaufpreis von 560.000 € sind das 64.792 €.
Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Frankfurt am Main 6,0 % vom Kaufpreis — geregelt im Landesgesetz von Hessen. Sie wird vor der Grundbucheintragung fällig.
Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Frankfurt am Main bei einem typischen Kaufpreis von 560.000 € rund 64.792 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.
Grunderwerbsteuer (gesetzlich) und Grundbuch (GNotKG) sind fix. Notar in engen Grenzen über Geschäftswert. Makler ist marktüblich verhandelbar — bei großen Objekten in Frankfurt am Main oft Spielraum von 0,5–1 Prozentpunkten.
Bei Eigennutzung nicht. Bei Vermietung gehören Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten — werden über die AfA des Gebäudes (50 Jahre ab 2023) abgeschrieben.