Kaufnebenkosten in Saarland

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Saarland?

Beim Immobilienkauf in Saarland fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 12,07 % des Kaufpreises. Das Saarland hat seine Grunderwerbsteuer 2015 auf 6,5 % angehoben und liegt damit gleichauf mit NRW. Wegen der vergleichsweise niedrigen Kaufpreise im Saarland bleibt die absolute Belastung jedoch moderat.

Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Saarland?

Die Grunderwerbsteuer in Saarland beträgt aktuell 6,5 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Saarland?

Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Saarland.

Wie viel Eigenkapital sollte ich in Saarland für die Nebenkosten zurücklegen?

Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Saarland also rund 12,07 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 48.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.

Sind die Kaufnebenkosten in Saarland steuerlich absetzbar?

Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.

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