Beim Immobilienkauf in Brandenburg fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 12,07 % des Kaufpreises. Brandenburg gehört mit 6,5 % zu den vier Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer (zusammen mit NRW, Saarland und Schleswig-Holstein). Die staatlichen Nebenkosten betragen 8,5 % — plus Makler ergibt das oft 12 % Kaufpreis-Aufschlag.
Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB
Die Grunderwerbsteuer in Brandenburg beträgt aktuell 6,5 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Brandenburg.
Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Brandenburg also rund 12,07 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 48.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.
Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.