Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz?

Beim Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz fallen 5,0 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 10,57 % des Kaufpreises. Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 % Grunderwerbsteuer — im Bundesschnitt. Die Mainzer Speckgürtel-Käufer profitieren gegenüber dem benachbarten Hessen (6,0 %) bei ähnlichen Kaufpreisen.

Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz beträgt aktuell 5,0 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Rheinland-Pfalz?

Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Rheinland-Pfalz.

Wie viel Eigenkapital sollte ich in Rheinland-Pfalz für die Nebenkosten zurücklegen?

Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Rheinland-Pfalz also rund 10,57 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 42.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.

Sind die Kaufnebenkosten in Rheinland-Pfalz steuerlich absetzbar?

Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.

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