Kaufnebenkosten in Hessen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Hessen?

Beim Immobilienkauf in Hessen fallen 6,0 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 11,57 % des Kaufpreises. Hessen erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer — dieselbe Höhe wie Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern. In Frankfurt summieren sich die Kaufnebenkosten bei einer Eigentumswohnung schnell auf 50.000–80.000 €.

Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?

Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt aktuell 6,0 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Hessen?

Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Hessen.

Wie viel Eigenkapital sollte ich in Hessen für die Nebenkosten zurücklegen?

Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Hessen also rund 11,57 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 46.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.

Sind die Kaufnebenkosten in Hessen steuerlich absetzbar?

Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.

Weiter zu