Beim Immobilienkauf in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 9,07 % des Kaufpreises. Bayern hat den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz Deutschlands (3,5 %) und teilt sich damit den Spitzenplatz mit Sachsen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € sparen Käufer in Bayern gegenüber NRW oder Schleswig-Holstein rund 15.000 € allein bei der Grunderwerbsteuer.
Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt aktuell 3,5 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Bayern.
Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Bayern also rund 9,07 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 36.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.
Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.