Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern?

Beim Immobilienkauf in Mecklenburg-Vorpommern fallen 6,0 % Grunderwerbsteuer an, dazu 1,5 % Notar und 0,5 % Grundbuch. Mit dem Käuferanteil der Maklerprovision von 3,57 % summieren sich die Nebenkosten auf rund 11,57 % des Kaufpreises. Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer. Die Kaufpreise sind im Bundesvergleich niedrig — die Gesamtbelastung bleibt damit absolut betrachtet moderat, im Verhältnis zum Kaufpreis aber hoch.

Rechtsgrundlage: GrEStG, GNotKG, § 656c BGB

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern beträgt aktuell 6,0 % vom Kaufpreis. Sie wird durch Landesgesetz festgelegt und vor der Grundbucheintragung fällig — der Notar wartet auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.

Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf in Mecklenburg-Vorpommern?

Bundeseinheitlich gilt seit dem 23.12.2020 nach § 656c und § 656d BGB das Hälfteteilungsprinzip für selbstgenutzte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser: Käufer und Verkäufer zahlen je 50 %. Bei Anlageobjekten oder Gewerbeimmobilien ist freie Vereinbarung möglich — auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie viel Eigenkapital sollte ich in Mecklenburg-Vorpommern für die Nebenkosten zurücklegen?

Banken erwarten, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus eigenen Mitteln gezahlt werden — in Mecklenburg-Vorpommern also rund 11,57 % vom Kaufpreis. Bei 400.000 € Kaufpreis entspricht das ca. 46.280 €. Für eine 80-%-Finanzierung sind weitere 20 % Eigenkapital ratsam.

Sind die Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern steuerlich absetzbar?

Bei Eigennutzung leider nicht. Bei Vermietung gehören Notarkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer und Makler zu den Anschaffungsnebenkosten und werden über die AfA des Gebäudes (i.d.R. 50 Jahre bei Bauten ab 2023) abgeschrieben — als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzbar.

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