Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Baden-Württemberg liegt bei 11 €/m², Tendenz stark steigend. Die Mietpreisbremse ist aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Baden-Württemberg gehört zu den teuersten Bundesländern. Stuttgart, Freiburg und Heidelberg führen das Preisranking an, während ländliche Regionen wie der Schwarzwald oder die Schwäbische Alb deutlich darunter liegen. Die Mietpreisbremse gilt in 89 Kommunen — Verlängerung bis 2029 beschlossen.
Rechtsgrundlage: § 558 BGB, § 556d BGB
Mietpreisbremse-Status in Baden-Württemberg: aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Bei Neuvermietung darf die Miete dann maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten für umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten nach 01.10.2014.
Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Baden-Württemberg liegt aktuell bei rund 11 €/m². Bestandsmieten sind 20–30 % günstiger. In Stuttgart sind die Mieten mit 15 €/m² am höchsten.
Primär über den qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde — er gilt als rechtsverbindliche Auskunft. Alternativ: einfacher Mietspiegel, Mietdatenbank oder Sachverständigengutachten. Der Vestera-Mietpreisrechner liefert eine fundierte erste Orientierung, ersetzt aber keinen offiziellen Mietspiegel.
Beim Indexmietvertrag (§ 557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Anpassung höchstens einmal jährlich, mindestens 12 Monate Wartezeit zwischen Erhöhungen. Vorteil in Inflationsphasen für Vermieter, Schutz vor Mietspiegel-Sprüngen für Mieter.