Mietpreise in Brandenburg

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Brandenburg?

Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Brandenburg liegt bei 8 €/m², Tendenz steigend. Die Mietpreisbremse ist aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Brandenburg ist ein Land der Extreme: Potsdam und der Berliner Speckgürtel haben Großstadt-Preise, während die Lausitz und die Uckermark zu den günstigsten Regionen Deutschlands gehören. Die Mietpreisbremse gilt in 31 Kommunen rund um Berlin.

Rechtsgrundlage: § 558 BGB, § 556d BGB

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Mietpreisbremse in Brandenburg?

Mietpreisbremse-Status in Brandenburg: aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Bei Neuvermietung darf die Miete dann maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten für umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten nach 01.10.2014.

Wie hoch ist die durchschnittliche Kaltmiete in Brandenburg?

Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Brandenburg liegt aktuell bei rund 8 €/m². Bestandsmieten sind 20–30 % günstiger. In Potsdam sind die Mieten mit 13 €/m² am höchsten.

Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Brandenburg?

Primär über den qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde — er gilt als rechtsverbindliche Auskunft. Alternativ: einfacher Mietspiegel, Mietdatenbank oder Sachverständigengutachten. Der Vestera-Mietpreisrechner liefert eine fundierte erste Orientierung, ersetzt aber keinen offiziellen Mietspiegel.

Was ist beim Indexmietvertrag in Brandenburg zu beachten?

Beim Indexmietvertrag (§ 557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Anpassung höchstens einmal jährlich, mindestens 12 Monate Wartezeit zwischen Erhöhungen. Vorteil in Inflationsphasen für Vermieter, Schutz vor Mietspiegel-Sprüngen für Mieter.

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