Mietpreise in Nordrhein-Westfalen

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Nordrhein-Westfalen?

Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Nordrhein-Westfalen liegt bei 9 €/m², Tendenz steigend. Die Mietpreisbremse ist aktiv (ausgewiesene Gemeinden). NRW ist bevölkerungsreich und vielfältig: Köln, Düsseldorf und Bonn sind teuer, das Ruhrgebiet (Dortmund, Essen, Duisburg) ist deutlich günstiger. Münster gilt als Studentenstadt mit überraschend hohem Mietniveau. Die Mietpreisbremse wurde 2025 auf 57 Kommunen ausgeweitet.

Rechtsgrundlage: § 558 BGB, § 556d BGB

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen?

Mietpreisbremse-Status in Nordrhein-Westfalen: aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Bei Neuvermietung darf die Miete dann maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten für umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten nach 01.10.2014.

Wie hoch ist die durchschnittliche Kaltmiete in Nordrhein-Westfalen?

Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Nordrhein-Westfalen liegt aktuell bei rund 9 €/m². Bestandsmieten sind 20–30 % günstiger. In Düsseldorf sind die Mieten mit 13 €/m² am höchsten.

Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Nordrhein-Westfalen?

Primär über den qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde — er gilt als rechtsverbindliche Auskunft. Alternativ: einfacher Mietspiegel, Mietdatenbank oder Sachverständigengutachten. Der Vestera-Mietpreisrechner liefert eine fundierte erste Orientierung, ersetzt aber keinen offiziellen Mietspiegel.

Was ist beim Indexmietvertrag in Nordrhein-Westfalen zu beachten?

Beim Indexmietvertrag (§ 557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Anpassung höchstens einmal jährlich, mindestens 12 Monate Wartezeit zwischen Erhöhungen. Vorteil in Inflationsphasen für Vermieter, Schutz vor Mietspiegel-Sprüngen für Mieter.

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