Mietpreise in Bayern

Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in Bayern?

Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Bayern liegt bei 12 €/m², Tendenz stark steigend. Die Mietpreisbremse ist aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Bayern ist nach Hamburg das zweitteuerste Bundesland für Mieter. Vor allem München zieht den Durchschnitt mit über 21 €/m² nach oben — selbst Nürnberg und Augsburg liegen deutlich über dem Bundesschnitt. Die bayerische Mietpreisbremse gilt in 137 angespannten Wohnungsmärkten und wurde 2025 bis Ende 2029 verlängert.

Rechtsgrundlage: § 558 BGB, § 556d BGB

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Mietpreisbremse in Bayern?

Mietpreisbremse-Status in Bayern: aktiv (ausgewiesene Gemeinden). Bei Neuvermietung darf die Miete dann maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB). Ausnahmen gelten für umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten nach 01.10.2014.

Wie hoch ist die durchschnittliche Kaltmiete in Bayern?

Die durchschnittliche Angebotskaltmiete in Bayern liegt aktuell bei rund 12 €/m². Bestandsmieten sind 20–30 % günstiger. In München sind die Mieten mit 22 €/m² am höchsten.

Wie ermittle ich die ortsübliche Vergleichsmiete in Bayern?

Primär über den qualifizierten Mietspiegel deiner Stadt oder Gemeinde — er gilt als rechtsverbindliche Auskunft. Alternativ: einfacher Mietspiegel, Mietdatenbank oder Sachverständigengutachten. Der Vestera-Mietpreisrechner liefert eine fundierte erste Orientierung, ersetzt aber keinen offiziellen Mietspiegel.

Was ist beim Indexmietvertrag in Bayern zu beachten?

Beim Indexmietvertrag (§ 557b BGB) wird die Miete an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Anpassung höchstens einmal jährlich, mindestens 12 Monate Wartezeit zwischen Erhöhungen. Vorteil in Inflationsphasen für Vermieter, Schutz vor Mietspiegel-Sprüngen für Mieter.

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