In Baden-Württemberg gilt seit 2025 das Modifiziertes Bodenwertmodell. Baden-Württemberg setzt auf ein modifiziertes Bodenwertmodell: Berechnungsgrundlage ist allein der Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) — der Gebäudewert wird nicht berücksichtigt. Damit zahlen unbebaute Grundstücke pro m² genauso viel wie hochwertig bebaute. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 395 %; Stuttgart verlangt 520 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Baden-Württemberg setzt auf ein modifiziertes Bodenwertmodell: Berechnungsgrundlage ist allein der Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) — der Gebäudewert wird nicht berücksichtigt. Damit zahlen unbebaute Grundstücke pro m² genauso viel wie hochwertig bebaute.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg liegt bei rund 395 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Stuttgart etwa liegt bei 520 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Baden-Württemberg. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Baden-Württemberg auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.