Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Baden-Württemberg berechnet?

In Baden-Württemberg gilt seit 2025 das Modifiziertes Bodenwertmodell. Baden-Württemberg setzt auf ein modifiziertes Bodenwertmodell: Berechnungsgrundlage ist allein der Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) — der Gebäudewert wird nicht berücksichtigt. Damit zahlen unbebaute Grundstücke pro m² genauso viel wie hochwertig bebaute. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 395 %; Stuttgart verlangt 520 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell. Baden-Württemberg setzt auf ein modifiziertes Bodenwertmodell: Berechnungsgrundlage ist allein der Bodenwert (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) — der Gebäudewert wird nicht berücksichtigt. Damit zahlen unbebaute Grundstücke pro m² genauso viel wie hochwertig bebaute.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Baden-Württemberg liegt bei rund 395 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Stuttgart etwa liegt bei 520 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Baden-Württemberg auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Baden-Württemberg. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Baden-Württemberg?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Baden-Württemberg auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

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