In Bayern gilt seit 2025 das Flächenmodell. Bayern nutzt als einziges Bundesland ein reines Flächenmodell ohne Wertkomponente. Berechnet wird auf Basis der Grundstücks- und Gebäudefläche multipliziert mit gesetzlich fixierten Äquivalenzzahlen — der Wert der Immobilie spielt keine Rolle. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 442 %; München verlangt 824 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Bayern gilt das Flächenmodell. Bayern nutzt als einziges Bundesland ein reines Flächenmodell ohne Wertkomponente. Berechnet wird auf Basis der Grundstücks- und Gebäudefläche multipliziert mit gesetzlich fixierten Äquivalenzzahlen — der Wert der Immobilie spielt keine Rolle.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Bayern liegt bei rund 442 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — München etwa liegt bei 824 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Bayern. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Bayern auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.