Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in München 824 % (Stand 2025), berechnet nach dem Flächenmodell (Bayern). München hat mit 824 % einen der höchsten Grundsteuer-Hebesätze Deutschlands. In Verbindung mit Bayerns Flächenmodell (kein Wertanteil) trifft die Grundsteuer große Wohnungen in einfachen Lagen genauso wie Premium-Apartments.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in München beträgt 824 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In München gilt das Flächenmodell (Bayern), da Bayern dieses Modell anwendet. München hat mit 824 % einen der höchsten Grundsteuer-Hebesätze Deutschlands. In Verbindung mit Bayerns Flächenmodell (kein Wertanteil) trifft die Grundsteuer große Wohnungen in einfachen Lagen genauso wie Premium-Apartments.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt München jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.