In Brandenburg gilt seit 2025 das Bundesmodell. Brandenburg nutzt das Bundesmodell mit Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Die Steuermesszahl liegt bei 0,31 ‰ für Wohngrundstücke. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 430 %; Potsdam verlangt 493 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Brandenburg gilt das Bundesmodell. Brandenburg nutzt das Bundesmodell mit Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Die Steuermesszahl liegt bei 0,31 ‰ für Wohngrundstücke.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Brandenburg liegt bei rund 430 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Potsdam etwa liegt bei 493 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Brandenburg. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Brandenburg auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.