In Bremen gilt seit 2025 das Bundesmodell. Bremen wendet das Bundesmodell an mit den bundeseinheitlichen Steuermesszahlen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 695 %; Bremen verlangt 695 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Bremen gilt das Bundesmodell. Bremen wendet das Bundesmodell an mit den bundeseinheitlichen Steuermesszahlen.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Bremen liegt bei rund 695 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Bremen etwa liegt bei 695 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Bremen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Bremen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.