Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Nürnberg 555 % (Stand 2025), berechnet nach dem Flächenmodell (Bayern). Nürnberg hat einen Hebesatz von 555 % — moderat für eine bayerische Großstadt. In Verbindung mit dem bayerischen Flächenmodell zahlt jeder Quadratmeter denselben Satz, unabhängig von der Lage.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Nürnberg beträgt 555 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Nürnberg gilt das Flächenmodell (Bayern), da Bayern dieses Modell anwendet. Nürnberg hat einen Hebesatz von 555 % — moderat für eine bayerische Großstadt. In Verbindung mit dem bayerischen Flächenmodell zahlt jeder Quadratmeter denselben Satz, unabhängig von der Lage.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Nürnberg jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.