Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen berechnet?

In Nordrhein-Westfalen gilt seit 2025 das Bundesmodell. NRW wendet das Bundesmodell an, hat sich aber ein Recht auf differenzierte Hebesätze für Wohn- vs. Nicht-Wohngrundstücke gesichert. Viele Kommunen nutzen das, um Wohneigentum zu entlasten. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 565 %; Köln verlangt 515 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. NRW wendet das Bundesmodell an, hat sich aber ein Recht auf differenzierte Hebesätze für Wohn- vs. Nicht-Wohngrundstücke gesichert. Viele Kommunen nutzen das, um Wohneigentum zu entlasten.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 565 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Köln etwa liegt bei 515 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Nordrhein-Westfalen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Nordrhein-Westfalen?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

Weiter zu