In Nordrhein-Westfalen gilt seit 2025 das Bundesmodell. NRW wendet das Bundesmodell an, hat sich aber ein Recht auf differenzierte Hebesätze für Wohn- vs. Nicht-Wohngrundstücke gesichert. Viele Kommunen nutzen das, um Wohneigentum zu entlasten. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 565 %; Köln verlangt 515 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell. NRW wendet das Bundesmodell an, hat sich aber ein Recht auf differenzierte Hebesätze für Wohn- vs. Nicht-Wohngrundstücke gesichert. Viele Kommunen nutzen das, um Wohneigentum zu entlasten.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen liegt bei rund 565 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Köln etwa liegt bei 515 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Nordrhein-Westfalen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Nordrhein-Westfalen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.