In Sachsen gilt seit 2025 das Bundesmodell. Sachsen folgt dem Bundesmodell. Bei der Steuermesszahl gibt es eine sächsische Sonderregel: für unbebaute Grundstücke gilt eine erhöhte Steuermesszahl, um Spekulationen zu bremsen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 470 %; Leipzig verlangt 650 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Sachsen gilt das Bundesmodell. Sachsen folgt dem Bundesmodell. Bei der Steuermesszahl gibt es eine sächsische Sonderregel: für unbebaute Grundstücke gilt eine erhöhte Steuermesszahl, um Spekulationen zu bremsen.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Sachsen liegt bei rund 470 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Leipzig etwa liegt bei 650 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Sachsen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Sachsen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.