Grundsteuer in Sachsen berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Sachsen berechnet?

In Sachsen gilt seit 2025 das Bundesmodell. Sachsen folgt dem Bundesmodell. Bei der Steuermesszahl gibt es eine sächsische Sonderregel: für unbebaute Grundstücke gilt eine erhöhte Steuermesszahl, um Spekulationen zu bremsen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 470 %; Leipzig verlangt 650 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Sachsen?

In Sachsen gilt das Bundesmodell. Sachsen folgt dem Bundesmodell. Bei der Steuermesszahl gibt es eine sächsische Sonderregel: für unbebaute Grundstücke gilt eine erhöhte Steuermesszahl, um Spekulationen zu bremsen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Sachsen?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Sachsen liegt bei rund 470 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Leipzig etwa liegt bei 650 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Sachsen auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Sachsen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Sachsen?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Sachsen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

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