Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Leipzig 650 % (Stand 2025), berechnet nach dem Bundesmodell. Leipzig hat einen hohen Hebesatz von 650 % — typisch für sächsische Großstädte. Die niedrigen Bodenrichtwerte gleichen das aber in der absoluten Belastung wieder aus.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Leipzig beträgt 650 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Leipzig gilt das Bundesmodell, da Sachsen dieses Modell anwendet. Leipzig hat einen hohen Hebesatz von 650 % — typisch für sächsische Großstädte. Die niedrigen Bodenrichtwerte gleichen das aber in der absoluten Belastung wieder aus.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Leipzig jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.