In Saarland gilt seit 2025 das Bundesmodell. Saarland wendet das Bundesmodell an mit den bundeseinheitlichen Steuermesszahlen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 430 %; Saarbrücken verlangt 510 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Saarland gilt das Bundesmodell. Saarland wendet das Bundesmodell an mit den bundeseinheitlichen Steuermesszahlen.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Saarland liegt bei rund 430 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Saarbrücken etwa liegt bei 510 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Saarland. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Saarland auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.