Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Hamburg 540 % (Stand 2025), berechnet nach dem Wohnlagenmodell (Hamburg). Hamburg nutzt seit 2025 ein eigenes Wohnlagenmodell: Wer in einer guten Wohnlage (laut Hamburger Mietenspiegel) lebt, zahlt einen 25-Prozent-Zuschlag auf die Bemessungsgrundlage. Der Hebesatz von 540 % gilt einheitlich für das Stadtgebiet.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Hamburg beträgt 540 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Hamburg gilt das Wohnlagenmodell (Hamburg), da Hamburg dieses Modell anwendet. Hamburg nutzt seit 2025 ein eigenes Wohnlagenmodell: Wer in einer guten Wohnlage (laut Hamburger Mietenspiegel) lebt, zahlt einen 25-Prozent-Zuschlag auf die Bemessungsgrundlage. Der Hebesatz von 540 % gilt einheitlich für das Stadtgebiet.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Hamburg jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.