In Niedersachsen gilt seit 2025 das Flächen-Lage-Modell. Niedersachsen kombiniert das Flächenmodell mit einem Lagefaktor: Grundstücks- und Gebäudefläche werden mit Äquivalenzzahlen multipliziert und mit einem lageabhängigen Bodenrichtwert-Faktor justiert. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 430 %; Hannover verlangt 600 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Niedersachsen gilt das Flächen-Lage-Modell. Niedersachsen kombiniert das Flächenmodell mit einem Lagefaktor: Grundstücks- und Gebäudefläche werden mit Äquivalenzzahlen multipliziert und mit einem lageabhängigen Bodenrichtwert-Faktor justiert.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Niedersachsen liegt bei rund 430 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Hannover etwa liegt bei 600 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Niedersachsen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Niedersachsen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.