Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Berlin 470 % (Stand 2025), berechnet nach dem Bundesmodell. Berlin wendet das Bundesmodell an mit einem einheitlichen Hebesatz von 470 % für das gesamte Stadtgebiet. Im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 wurde der Hebesatz von zuvor 810 % aufkommensneutral angepasst.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Berlin beträgt 470 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Berlin gilt das Bundesmodell, da Berlin dieses Modell anwendet. Berlin wendet das Bundesmodell an mit einem einheitlichen Hebesatz von 470 % für das gesamte Stadtgebiet. Im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 wurde der Hebesatz von zuvor 810 % aufkommensneutral angepasst.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Berlin jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.