Grundsteuer in Schleswig-Holstein berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Schleswig-Holstein berechnet?

In Schleswig-Holstein gilt seit 2025 das Bundesmodell. Schleswig-Holstein folgt dem Bundesmodell mit der Möglichkeit der differenzierten Hebesätze für Wohngrundstücke. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 405 %; Kiel verlangt 525 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Schleswig-Holstein folgt dem Bundesmodell mit der Möglichkeit der differenzierten Hebesätze für Wohngrundstücke.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Schleswig-Holstein?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Schleswig-Holstein liegt bei rund 405 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Kiel etwa liegt bei 525 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Schleswig-Holstein auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Schleswig-Holstein. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Schleswig-Holstein?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Schleswig-Holstein auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

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