In Schleswig-Holstein gilt seit 2025 das Bundesmodell. Schleswig-Holstein folgt dem Bundesmodell mit der Möglichkeit der differenzierten Hebesätze für Wohngrundstücke. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 405 %; Kiel verlangt 525 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Schleswig-Holstein gilt das Bundesmodell. Schleswig-Holstein folgt dem Bundesmodell mit der Möglichkeit der differenzierten Hebesätze für Wohngrundstücke.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Schleswig-Holstein liegt bei rund 405 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Kiel etwa liegt bei 525 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Schleswig-Holstein. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Schleswig-Holstein auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.