In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 2025 das Bundesmodell. MV folgt dem Bundesmodell. Maßgeblich sind Grundsteuerwert, bundeseinheitliche Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 400 %; Rostock verlangt 540 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. MV folgt dem Bundesmodell. Maßgeblich sind Grundsteuerwert, bundeseinheitliche Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei rund 400 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Rostock etwa liegt bei 540 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.