Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern berechnet?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit 2025 das Bundesmodell. MV folgt dem Bundesmodell. Maßgeblich sind Grundsteuerwert, bundeseinheitliche Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 400 %; Rostock verlangt 540 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Bundesmodell. MV folgt dem Bundesmodell. Maßgeblich sind Grundsteuerwert, bundeseinheitliche Steuermesszahl und Hebesatz der Gemeinde.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Mecklenburg-Vorpommern?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei rund 400 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Rostock etwa liegt bei 540 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

Weiter zu