In Sachsen-Anhalt gilt seit 2025 das Bundesmodell. Sachsen-Anhalt folgt dem Bundesmodell ohne Modifikation. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 420 %; Magdeburg verlangt 495 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Sachsen-Anhalt gilt das Bundesmodell. Sachsen-Anhalt folgt dem Bundesmodell ohne Modifikation.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Sachsen-Anhalt liegt bei rund 420 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Magdeburg etwa liegt bei 495 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Sachsen-Anhalt. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Sachsen-Anhalt auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.