Grundsteuer in Hessen berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Hessen berechnet?

In Hessen gilt seit 2025 das Flächen-Faktor-Modell. Hessen verwendet ein Flächen-Faktor-Modell: Berechnungsgrundlage sind die Flächen, multipliziert mit Äquivalenzzahlen UND einem lagebezogenen Bodenrichtwert-Faktor. Es ist ein Mischmodell zwischen reinem Flächenmodell (Bayern) und voller Wertkomponente (Bundesmodell). Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 450 %; Frankfurt am Main verlangt 880 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Hessen?

In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Hessen verwendet ein Flächen-Faktor-Modell: Berechnungsgrundlage sind die Flächen, multipliziert mit Äquivalenzzahlen UND einem lagebezogenen Bodenrichtwert-Faktor. Es ist ein Mischmodell zwischen reinem Flächenmodell (Bayern) und voller Wertkomponente (Bundesmodell).

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Hessen?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Hessen liegt bei rund 450 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Frankfurt am Main etwa liegt bei 880 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Hessen auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Hessen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Hessen?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Hessen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

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