In Hessen gilt seit 2025 das Flächen-Faktor-Modell. Hessen verwendet ein Flächen-Faktor-Modell: Berechnungsgrundlage sind die Flächen, multipliziert mit Äquivalenzzahlen UND einem lagebezogenen Bodenrichtwert-Faktor. Es ist ein Mischmodell zwischen reinem Flächenmodell (Bayern) und voller Wertkomponente (Bundesmodell). Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 450 %; Frankfurt am Main verlangt 880 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Modell. Hessen verwendet ein Flächen-Faktor-Modell: Berechnungsgrundlage sind die Flächen, multipliziert mit Äquivalenzzahlen UND einem lagebezogenen Bodenrichtwert-Faktor. Es ist ein Mischmodell zwischen reinem Flächenmodell (Bayern) und voller Wertkomponente (Bundesmodell).
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Hessen liegt bei rund 450 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Frankfurt am Main etwa liegt bei 880 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Hessen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Hessen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.