Grundsteuer in Rheinland-Pfalz berechnen

Wie wird die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz berechnet?

In Rheinland-Pfalz gilt seit 2025 das Bundesmodell. Rheinland-Pfalz folgt dem Bundesmodell ohne nennenswerte Abweichungen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 420 %; Mainz verlangt 480 %.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz

Häufig gestellte Fragen

Welches Grundsteuer-Modell gilt seit 2025 in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Rheinland-Pfalz folgt dem Bundesmodell ohne nennenswerte Abweichungen.

Wie hoch ist der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz?

Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz liegt bei rund 420 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Mainz etwa liegt bei 480 %.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz auf den Mieter umlegen?

Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Rheinland-Pfalz. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.

Wo finde ich den genauen Hebesatz meiner Gemeinde in Rheinland-Pfalz?

Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.

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