In Rheinland-Pfalz gilt seit 2025 das Bundesmodell. Rheinland-Pfalz folgt dem Bundesmodell ohne nennenswerte Abweichungen. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 420 %; Mainz verlangt 480 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Rheinland-Pfalz gilt das Bundesmodell. Rheinland-Pfalz folgt dem Bundesmodell ohne nennenswerte Abweichungen.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Rheinland-Pfalz liegt bei rund 420 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Mainz etwa liegt bei 480 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Rheinland-Pfalz. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Rheinland-Pfalz auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.