In Berlin gilt seit 2025 das Bundesmodell. Berlin wendet das Bundesmodell an: Grundsteuerwert (aus Bodenrichtwert + Ertragswert), multipliziert mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnimmobilien) und dem kommunalen Hebesatz. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 470 %; Berlin gesamt verlangt 470 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Berlin gilt das Bundesmodell. Berlin wendet das Bundesmodell an: Grundsteuerwert (aus Bodenrichtwert + Ertragswert), multipliziert mit der Steuermesszahl (0,31 ‰ für Wohnimmobilien) und dem kommunalen Hebesatz.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Berlin liegt bei rund 470 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Berlin gesamt etwa liegt bei 470 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Berlin. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Berlin auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.