In Hamburg gilt seit 2025 das Wohnlagenmodell. Hamburg hat ein eigenes Wohnlagenmodell entwickelt: Es bewertet die Wohnlage anhand des Mietenspiegels (normale vs. gute Lage). Berücksichtigt werden Flächen, Bodenrichtwert und ein Lagezuschlag — der Wertgedanke wird stark vereinfacht. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 540 %; Hamburg verlangt 540 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Hamburg gilt das Wohnlagenmodell. Hamburg hat ein eigenes Wohnlagenmodell entwickelt: Es bewertet die Wohnlage anhand des Mietenspiegels (normale vs. gute Lage). Berücksichtigt werden Flächen, Bodenrichtwert und ein Lagezuschlag — der Wertgedanke wird stark vereinfacht.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Hamburg liegt bei rund 540 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Hamburg etwa liegt bei 540 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Hamburg. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Hamburg auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.