Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Frankfurt am Main 880 % (Stand 2025), berechnet nach dem Flächen-Faktor-Modell (Hessen). Frankfurt hat mit 880 % den höchsten Grundsteuer-Hebesatz aller deutschen Großstädte. In Kombination mit Hessens Flächen-Faktor-Modell führt das zu erheblichen Steuerbelastungen vor allem in Premium-Lagen.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Frankfurt am Main beträgt 880 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Frankfurt am Main gilt das Flächen-Faktor-Modell (Hessen), da Hessen dieses Modell anwendet. Frankfurt hat mit 880 % den höchsten Grundsteuer-Hebesatz aller deutschen Großstädte. In Kombination mit Hessens Flächen-Faktor-Modell führt das zu erheblichen Steuerbelastungen vor allem in Premium-Lagen.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Frankfurt am Main jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.