Grundsteuer in Dresden berechnen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Dresden?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Dresden 635 % (Stand 2025), berechnet nach dem Bundesmodell. Dresden hat einen Hebesatz von 635 % — hoch, aber typisch für sächsische Großstädte. Die niedrigen Bodenrichtwerte führen zu moderaten absoluten Belastungen für Wohneigentümer.

Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Dresden?

Der Hebesatz Grundsteuer B in Dresden beträgt 635 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Welches Berechnungsmodell wendet Dresden an?

In Dresden gilt das Bundesmodell, da Sachsen dieses Modell anwendet. Dresden hat einen Hebesatz von 635 % — hoch, aber typisch für sächsische Großstädte. Die niedrigen Bodenrichtwerte führen zu moderaten absoluten Belastungen für Wohneigentümer.

Darf der Vermieter die Grundsteuer in Dresden auf den Mieter umlegen?

Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.

Wo finde ich den offiziellen Grundsteuerbescheid für Dresden?

Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Dresden jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.

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