Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Dresden 635 % (Stand 2025), berechnet nach dem Bundesmodell. Dresden hat einen Hebesatz von 635 % — hoch, aber typisch für sächsische Großstädte. Die niedrigen Bodenrichtwerte führen zu moderaten absoluten Belastungen für Wohneigentümer.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Dresden beträgt 635 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Dresden gilt das Bundesmodell, da Sachsen dieses Modell anwendet. Dresden hat einen Hebesatz von 635 % — hoch, aber typisch für sächsische Großstädte. Die niedrigen Bodenrichtwerte führen zu moderaten absoluten Belastungen für Wohneigentümer.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Dresden jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.