In Thüringen gilt seit 2025 das Bundesmodell. Thüringen folgt dem Bundesmodell. Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B liegt bei 440 %; Erfurt verlangt 530 %.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG, Landesgrundsteuergesetz
In Thüringen gilt das Bundesmodell. Thüringen folgt dem Bundesmodell.
Der durchschnittliche Hebesatz für die Grundsteuer B in Thüringen liegt bei rund 440 % (Stand 2025). Einzelne Kommunen weichen erheblich davon ab — Erfurt etwa liegt bei 530 %.
Ja — die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV bundeseinheitlich umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Das gilt auch in Thüringen. Die Umlage erfolgt üblicherweise nach Wohnflächenanteil über die jährliche Betriebskostenabrechnung.
Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht jede Gemeinde in Thüringen auf ihrer Website (Stichwort: Grundsteuerhebesatz B). Er steht auch in deinem jährlichen Grundsteuerbescheid des zuständigen Finanzamts.