Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Stuttgart 520 % (Stand 2025), berechnet nach dem Modifiziertes Bodenwertmodell (BW). Stuttgart hat einen Hebesatz von 520 %. In Verbindung mit Baden-Württembergs Bodenwertmodell zahlen unbebaute Grundstücke pro m² genauso viel wie hochwertig bebaute — Anreiz zur Nachverdichtung.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Stuttgart beträgt 520 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Stuttgart gilt das Modifiziertes Bodenwertmodell (BW), da Baden-Württemberg dieses Modell anwendet. Stuttgart hat einen Hebesatz von 520 %. In Verbindung mit Baden-Württembergs Bodenwertmodell zahlen unbebaute Grundstücke pro m² genauso viel wie hochwertig bebaute — Anreiz zur Nachverdichtung.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Stuttgart jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.