Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Köln 515 % (Stand 2025), berechnet nach dem Bundesmodell. Köln hat einen Grundsteuer-Hebesatz von 515 % — moderat für eine NRW-Großstadt. Die Stadt nutzt die NRW-Option für differenzierte Hebesätze und entlastet Wohnimmobilien gegenüber Gewerbeimmobilien.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Köln beträgt 515 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Köln gilt das Bundesmodell, da Nordrhein-Westfalen dieses Modell anwendet. Köln hat einen Grundsteuer-Hebesatz von 515 % — moderat für eine NRW-Großstadt. Die Stadt nutzt die NRW-Option für differenzierte Hebesätze und entlastet Wohnimmobilien gegenüber Gewerbeimmobilien.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Köln jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.