Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in Düsseldorf 440 % (Stand 2025), berechnet nach dem Bundesmodell. Düsseldorf hat mit 440 % einen der niedrigsten Grundsteuer-Hebesätze unter den NRW-Großstädten. Die Stadt setzt auf moderate Belastung von Wohneigentum.
Rechtsgrundlage: §§ 218 ff. BewG
Der Hebesatz Grundsteuer B in Düsseldorf beträgt 440 % (Stand 2025). Er wurde im Zuge der Grundsteuer-Reform 2025 angepasst und gilt für das gesamte Stadtgebiet.
In Düsseldorf gilt das Bundesmodell, da Nordrhein-Westfalen dieses Modell anwendet. Düsseldorf hat mit 440 % einen der niedrigsten Grundsteuer-Hebesätze unter den NRW-Großstädten. Die Stadt setzt auf moderate Belastung von Wohneigentum.
Ja — nach § 2 Nr. 1 BetrKV ist die Grundsteuer bundeseinheitlich umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie wird über die jährliche Betriebskostenabrechnung verteilt, üblicherweise nach Wohnflächenanteil.
Der Grundsteuerbescheid wird vom Finanzamt Düsseldorf jährlich versandt. Aktuelle Hebesätze und Satzungen sind auf der städtischen Website (Stichwort: Grundsteuersatzung) öffentlich einsehbar.